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   OVG Niedersachsen, 10.01.2018 - 18 LP 2/16   

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OVG Niedersachsen, 10.01.2018 - 18 LP 2/16 (https://dejure.org/2018,3668)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 10.01.2018 - 18 LP 2/16 (https://dejure.org/2018,3668)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 10. Januar 2018 - 18 LP 2/16 (https://dejure.org/2018,3668)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 106 Abs 1 S 3 PersVG ND; § 65 Abs 3 Nr 3 PersVG ND; § 1 Abs 2 S 2 NV-Bühne
    Arbeitsvertrag; Bühnentechniker; künstlerisch; Missbrauchskontrolle; NV-Bühne; Tarifvertrag; überwiegend künstlerische Tätigkeit

  • rewis.io
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerwG, 07.10.2003 - 6 P 4.03

    Ausschluss der Mitbestimmung in Personalangelegenheiten; persönlicher

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 10.01.2018 - 18 LP 2/16
    Für die Frage der überwiegend künstlerischen Tätigkeit hält der Senat es für sachgerecht, zunächst an die arbeitsvertraglich festgelegte berufliche Funktion des betreffenden Beschäftigten anzuknüpfen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 7.10.2003 - 6 P 4.03 -, juris Rn. 19; Senatsbeschl. v. 20.5.2015 - 18 LP 4/14 -, juris Rn. 30; Sächsisches OVG, Beschl. v. 23.1.2013 - PL 9 A 580/11 -, juris Rn. 45).

    Anderenfalls wäre es für den öffentlichen Arbeitgeber angesichts seiner regelmäßig starken Stellung bei der Einstellung von Bewerbern ein Leichtes, die personalvertretungsrechtliche Beteiligung zu umgehen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 7.10.2003, a. a. O., Rn. 18; Dembowski/Ladwig/Sellmann, a. a. O., § 66 Rn. 33, Stand: Januar 2010, m. w. N.).

    Dabei sind die Tarifvertragsparteien aufgrund ihrer spezifischen Erfahrung am ehesten in der Lage, den Kreis derjenigen Personen zu definieren, deren Arbeitsverhältnisse aufgrund ihrer besonderen Nähe zum künstlerischen Geschehen am Theater besonderer Regelungen bedürfen, die sich von sonst im öffentlichen Dienst geltenden wesentlich unterscheiden (vgl. BVerwG, Beschl. v. 7.10.2003, a. a. O., Rn. 20).

  • OVG Sachsen, 23.01.2013 - PL 9 A 580/11

    Eröffnung eines Mitbestimmungsbereichs als Voraussetzung für einen

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 10.01.2018 - 18 LP 2/16
    Für die Frage der überwiegend künstlerischen Tätigkeit hält der Senat es für sachgerecht, zunächst an die arbeitsvertraglich festgelegte berufliche Funktion des betreffenden Beschäftigten anzuknüpfen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 7.10.2003 - 6 P 4.03 -, juris Rn. 19; Senatsbeschl. v. 20.5.2015 - 18 LP 4/14 -, juris Rn. 30; Sächsisches OVG, Beschl. v. 23.1.2013 - PL 9 A 580/11 -, juris Rn. 45).

    Ob Veranstaltungstechniker oder andere im NV-Bühne aufgeführte Berufsbilder unter dem Sammelbegriff "Bühnentechniker" zu Recht in den Geltungsbereich des NV-Bühne aufgenommen worden sind, ist keine Frage eines personalvertretungsrechtlichen Verfahrens, sondern unterliegt der Tarifautonomie (vgl. Sächsisches OVG, Beschl. v. 23.1.2013, a. a. O., Rn. 46).

  • BAG, 28.01.2009 - 4 AZR 987/07

    Bühnentechniker - Auslegung des Arbeitsvertrages - Schiedsabrede

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 10.01.2018 - 18 LP 2/16
    Ein möglicher Widerspruch zwischen der von einem Angehörigen der in § 1 Abs. 3 Unterabs. 2 NV-Bühne genannten Berufsgruppen tatsächlich ausgeübten Tätigkeit und der arbeitsvertraglichen Charakterisierung dieser Tätigkeit als überwiegend künstlerisch ist für die Frage, ob er dem personellen Anwendungsbereich des NV-Bühne unterliegt, nicht von Bedeutung, sondern dafür, ob er vertragsgemäß beschäftigt wird oder nicht (vgl. BAG, Beschl. v. 27.10.2010 - 7 ABR 96/09 -, juris Rn. 21 f.; Urt. v. 25.2.2009 - 7 AZR 942/07 -, juris Rn. 23; Urt. v. 28.1.2009 - 4 AZR 987/07 -, juris Rn. 26 ff.).
  • BAG, 27.10.2010 - 7 ABR 96/09

    NV Bühne - Mitbestimmung bei Eingruppierung - Vereinbarung einer überwiegend

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 10.01.2018 - 18 LP 2/16
    Ein möglicher Widerspruch zwischen der von einem Angehörigen der in § 1 Abs. 3 Unterabs. 2 NV-Bühne genannten Berufsgruppen tatsächlich ausgeübten Tätigkeit und der arbeitsvertraglichen Charakterisierung dieser Tätigkeit als überwiegend künstlerisch ist für die Frage, ob er dem personellen Anwendungsbereich des NV-Bühne unterliegt, nicht von Bedeutung, sondern dafür, ob er vertragsgemäß beschäftigt wird oder nicht (vgl. BAG, Beschl. v. 27.10.2010 - 7 ABR 96/09 -, juris Rn. 21 f.; Urt. v. 25.2.2009 - 7 AZR 942/07 -, juris Rn. 23; Urt. v. 28.1.2009 - 4 AZR 987/07 -, juris Rn. 26 ff.).
  • BAG, 25.02.2009 - 7 AZR 942/07

    Bühnenkünstler - Theaterplastiker - Schiedsvereinbarung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 10.01.2018 - 18 LP 2/16
    Ein möglicher Widerspruch zwischen der von einem Angehörigen der in § 1 Abs. 3 Unterabs. 2 NV-Bühne genannten Berufsgruppen tatsächlich ausgeübten Tätigkeit und der arbeitsvertraglichen Charakterisierung dieser Tätigkeit als überwiegend künstlerisch ist für die Frage, ob er dem personellen Anwendungsbereich des NV-Bühne unterliegt, nicht von Bedeutung, sondern dafür, ob er vertragsgemäß beschäftigt wird oder nicht (vgl. BAG, Beschl. v. 27.10.2010 - 7 ABR 96/09 -, juris Rn. 21 f.; Urt. v. 25.2.2009 - 7 AZR 942/07 -, juris Rn. 23; Urt. v. 28.1.2009 - 4 AZR 987/07 -, juris Rn. 26 ff.).
  • BVerwG, 08.11.1989 - 6 P 7.87

    Sachverständige auf Kosten des Dienstherrn

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 10.01.2018 - 18 LP 2/16
    Ist hingegen der Vorgang beendet und nicht anzunehmen, dass sich die streitige Rechtsfrage erneut zwischen den Beteiligten stellt, besteht kein Rechtsschutzbedürfnis mehr (vgl. BVerwG, Beschl. v. 8.11.1989 - 6 P 7.87 -, juris Rn. 32 ff. m.w.N.; Senatsbeschl. v. 29.9.2011 - 18 LP 7/09 -, juris Rn. 28).
  • BVerwG, 18.03.1981 - 6 P 26.79

    Mitbestimmung eines Personalrats - Abschluss eines Dienstvertrages

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 10.01.2018 - 18 LP 2/16
    Es muss auf jeden Fall eine schöpferische Begabung und schöpferische Leistung gegeben sein (vgl. BVerwG, Beschl. v. 18.3.1981 - 6 P 26.79 -, NJW 1982, 900, 901; Senatsbeschl. v. 4.2.2004 - 18 LP 15/02 -, juris Rn. 26).
  • OVG Niedersachsen, 29.09.2011 - 18 LP 7/09

    Eingliederung von Mitarbeitern einer GmbH in die öffentliche Hand bei

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 10.01.2018 - 18 LP 2/16
    Ist hingegen der Vorgang beendet und nicht anzunehmen, dass sich die streitige Rechtsfrage erneut zwischen den Beteiligten stellt, besteht kein Rechtsschutzbedürfnis mehr (vgl. BVerwG, Beschl. v. 8.11.1989 - 6 P 7.87 -, juris Rn. 32 ff. m.w.N.; Senatsbeschl. v. 29.9.2011 - 18 LP 7/09 -, juris Rn. 28).
  • OVG Niedersachsen, 20.05.2015 - 18 LP 4/14

    Einstellung; Mitbestimmung; wissenschaftliche Tätigkeit

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 10.01.2018 - 18 LP 2/16
    Für die Frage der überwiegend künstlerischen Tätigkeit hält der Senat es für sachgerecht, zunächst an die arbeitsvertraglich festgelegte berufliche Funktion des betreffenden Beschäftigten anzuknüpfen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 7.10.2003 - 6 P 4.03 -, juris Rn. 19; Senatsbeschl. v. 20.5.2015 - 18 LP 4/14 -, juris Rn. 30; Sächsisches OVG, Beschl. v. 23.1.2013 - PL 9 A 580/11 -, juris Rn. 45).
  • VGH Bayern, 28.02.2011 - 17 P 09.3225

    Ausschluss der Mitbestimmung wegen Anwendbarkeit eines "Bühnendienstvertrags"

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 10.01.2018 - 18 LP 2/16
    Allerdings ist bei Anknüpfung an die Vereinbarungen des Arbeitsvertrags die Durchführung einer Missbrauchskontrolle erforderlich, um eine offensichtliche Umgehung des Personalvertretungsrechts auszuschließen (vgl. Sächsisches OVG, a. a. O., Rn. 45; offengelassen: Bayerischer VGH, Beschl. v. 28.2.2011 - 17 P 09.3225 -, juris Rn. 30).
  • OVG Niedersachsen, 04.02.2004 - 18 LP 15/02

    Künstlerische Tätigkeit; Normalvertrag-Solo

  • VGH Baden-Württemberg, 07.05.2018 - PL 15 S 976/17

    Informationsanspruch der Personalvertretung zur präventiven Kontrolle auch

    Hier wird der geltend gemachte Anspruch allein mit der Möglichkeit begründet, dass die Dienststelle - etwa durch absichtliches oder versehentliches Unterlassen der vertraglichen Vereinbarung einer überwiegend wissenschaftlichen Tätigkeit - die Mitbestimmungsfreiheit der Einstellung zu Unrecht reklamiert (zur grundsätzlichen Maßgeblichkeit der arbeitsvertraglichen Festlegung vgl. auch OVG Niedersachsen, Beschluss vom 10.01.2018 - 18 LP 2/16 -, Juris m.w.N.).
  • OVG Niedersachsen, 24.01.2020 - 17 LP 1/19

    Beschwerde; Einstellung; Feststellungsantrag; Initiativrecht; kollektive

    Der Antragsteller muss nur darlegen, dass ihm personalvertretungsrechtliche Rechte zustehen und die Rechtsverletzung fortdauert (vgl. Niedersächsisches OVG, Beschl. v. 10.1.2018 - 18 LP 2/16 -, juris Rn. 25; Gronimus, Das personalvertretungsrechtliche Beschlussverfahren, 2017, ArbGG, § 80 Rn. 265 ff. m.w.N.).
  • OVG Niedersachsen, 12.11.2019 - 18 LP 3/18

    Befristete Beschäftigung; Beschwerde; Entfristung; Globalantrag; Initiativrecht;

    Der Antragsteller muss vielmehr nur darlegen, dass ihm personalvertretungsrechtliche Rechte zustehen und die Rechtsverletzung fortdauert (vgl. Senatsbeschl. v. 10.1.2018 - 18 LP 2/16 -, juris Rn. 25; Bieler/Müller-Fritzsche, Niedersächsisches Personalvertretungsgesetz, 17. Aufl. 2016, § 83 Rn. 31).
  • OVG Niedersachsen, 04.04.2019 - 18 LP 6/17

    Beschwerde; Dienstpostenbewertung; Dienstpostenbewertung; höherwertiger

    Der Antragsteller muss vielmehr nur darlegen, dass ihm personalvertretungsrechtliche Rechte zustehen und die Rechtsverletzung fortdauert (vgl. Senatsbeschl. v. 10.1.2018 - 18 LP 2/16 -, juris Rn. 25; Bieler/Müller-Fritzsche, Niedersächsisches Personalvertretungsgesetz, 17. Aufl. 2016, § 83 Rn. 31).
  • VGH Hessen, 23.05.2018 - 22 A 164/17

    Gewandmeister als künstlerisch Beschäftigter

    Insoweit handelt es sich nicht um eine Frage des Anwendungsbereichs des HPVG, sondern der angemessenen Beschäftigung (vgl. dazu BAG, Urteil vom 13. Dezember 2017 - 7 AZR 369/16 -, juris Rdnr. 27; OVG Lüneburg, Beschluss vom 10. Januar 2018 - 18 LP 2/16 -, juris Rdnr. 28).
  • OVG Niedersachsen, 28.03.2019 - 18 LP 5/17

    Allgemeine Regelung; Beschwerde; Dienstreise; Genehmigung; Gesamtpersonalrat;

    Der Antragsteller muss vielmehr nur darlegen, dass ihm personalvertretungsrechtliche Rechte zustehen und die Rechtsverletzung fortdauert (vgl. Senatsbeschl. v. 10.1.2018 - 18 LP 2/16 -, juris Rn. 25; Bieler/Müller-Fritzsche, Niedersächsisches Personalvertretungsgesetz, 17. Aufl. 2016, § 83 Rn. 31).
  • OVG Sachsen, 28.11.2018 - 9 A 250/18

    Gekorener künstlerischer Beschäftigter; Bühnenmeister; Tarifvertrag; Theater

    Es müssen auf jeden Fall eine künstlerische Begabung und künstlerische Leistung gegeben sein (OVG Lüneburg, Beschl. v. 10. Januar 2018 - 18 LP 2/16 -, juris Rn. 31 m. w. N.).33 2.2 Der Senat hat es in einem zwischen den Beteiligten geführten früheren Rechtstreit über die Einordnung eines Bühnenmeisters mit Beschluss vom 23. Januar 2013 (PL 9 A 580/11 -, juris Rn. 45 m. w. N.) bei der Prüfung der vorgenannten.
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